Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare und Workshops
§ 1 Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hierzu Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung von Schulförderhund Seminare. Die auf der Website oder Prospekt enthaltenden Angaben sind bindend. Schulförderhund behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Vortrags-, Workshop- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Schulförderhund behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an Veranstaltungen von Schulförderhund erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten, gültig geimpft und Haftpflicht versichert ist. Der Teilnehmer haftet selbst für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den mitgebrachten Hund entstehen. Veranstalter und Referenten sind von der Haftung ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.
§ 3 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)
Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung sofort fällig und nur in Verbindung mit der Zahlung gültig. Nach Anmeldung ist der Betrag sofort zu entrichten, andernfalls kann eine Teilnahme nicht gewährleistet werden. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und werden nur in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Anmeldungen müssen unterzeichnet per Post, Fax oder e-Mail (info@fix-lernen-mit-dexter.com) erfolgen. Ein Vertrag kommt mit der Anmeldung und Bestätigung durch Schulförderhund zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Schulförderhund hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Anmeldung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer und Schulförderhund
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist das Eingangsdatum bei Hundenatur.
Im Falle eines Rücktritts werden von Schulförderhund Stornokosten berechnet.
Die Stornokosten betragen:
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung 50 % der Kursgebühr
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung 25 % der Kursgebühr
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung der Kursgebühr
Sollte die Veranstaltung von Seiten Schulförderhund abgesagt werden, wird die bereits bezahlte Kursgebühr voll zurück erstattet.
Schulförderhund kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 nicht erreicht wird.
Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten/Dozenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen.
Schulförderhund wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, sodass die bezahlten Teilnahmegebühren gültig bleiben.
Schulförderhund haftet auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht jedoch für darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch den Ausfall von Veranstaltungen oder Terminverschiebungen entstehen.
§ 5 Haftung durch Schulförderhund
Schulförderhund haftet als Veranstalter nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Schulförderhund haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder mitgebrachten Hunden herbeigeführt werden
(siehe auch § 2)
§ 6 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kaufbeuren